{"id":14,"date":"2017-08-16T06:03:18","date_gmt":"2017-08-16T06:03:18","guid":{"rendered":"http:\/\/neu2.freie-waehler-lichtenau.de\/?page_id=14"},"modified":"2017-08-16T06:03:18","modified_gmt":"2017-08-16T06:03:18","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freie-waehler-lichtenau.de\/?page_id=14","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><b>SATZUNG<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>des Vereins<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e. V.&#8220;<\/b><\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<h1>1. Sitz und Zweck des Vereins \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e.V.&#8220;<\/h1>\n<h2>\u00a71<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e.V.&#8220;; der Verein wirkt in der Gemeinde Lichtenau mit den Ortschaften Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf sowie in deren Ortsteilen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Lichtenau; die Anschrift ist die Adresse des jeweiligen Vorsitzenden des Vereins, im Ausnahmefall die des Stellvertreters. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<h2>\u00a72<\/h2>\n<p>Der Verein \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf` bekennt sich zu folgenden Grunds\u00e4tzen:<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0die Wahrung der demokratischen Rechte aller B\u00fcrger, die Schaffung von Voraussetzungen, damit sich die B\u00fcrger aktiv in die L\u00f6sung kommunaler Probleme einbringen k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0im und mit dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung zusammenarbeiten und durch Anregungen und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr das Gemeinwohl mitsorgen;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00f6ffentliche Versammlungen abhalten, dabei zu gemeindlichen Problemen Stellung nehmen und Meinungen der B\u00fcrger anh\u00f6ren;<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0bei Kommunalwahlen parteipolitisch ungebundene Pers\u00f6nlichkeiten als Vertreter benennen, die das Wohl der B\u00fcrger unserer Gemeinde mit ihren Ortschaften und Ortsteilen \u00fcber Parteiinteressen stellen. Insbesondere sollen damit die parteipolitisch ungebundenen Einwohner vertreten werden. Ein Wahlprogramm trifft f\u00fcr die jeweilige Wahl genaue Aussagen.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Wir wollen der Heimatkunde, der Pflege der \u00f6rtlichen Traditionen und dem harmonischen Zusammenleben in der Gemeinde dienen.<\/p>\n<h2>\u00a73<\/h2>\n<p>Der Verein \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e.V.&#8220; ist parteipolitisch und religi\u00f6s ungebunden.<\/p>\n<p>Bei Nominierung von Kandidaten des Vereins f\u00fcr die Kommunalwahlen d\u00fcrfen diejenigen Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied von politischen Parteien sind, nicht mitwirken.<\/p>\n<h1>2. Zweck, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h1>\n<h2>\u00a74<\/h2>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist ausschlie\u00dflich darauf gerichtet, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschl\u00e4gen an Wahlen auf Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.<\/p>\n<p>Einnahmen des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins d\u00fcrfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, soweit solche nicht durch die Finanzbeh\u00f6rden erlaubt sind. Der Verein darf keine Person durch Zuwendungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<h1>3. Mitgliedschaft<\/h1>\n<h2>\u00a75<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Mitglied kann jede wahlberechtigte unbescholtene Person werden, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Lichtenau hat. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand einzureichen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftlich erkl\u00e4rten Austritt, Wegzug oder durch den Ausschluss. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung best\u00e4tigt einen solchen Beschluss oder kann ihn aufheben.\u00a0Vor der Entscheidung ist dem Mitglied die M\u00f6glichkeit der Stellungnahme zu geben. Sofern Beitr\u00e4ge erhoben werden, bleibt das Mitglied bis zum Ende des Kalenderjahres beitragspflichtig.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0wenn es sich unehrenhafter Handlungsweise schuldig macht oder den Zielen des Vereins \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Qttendorf e.V.&#8220; vors\u00e4tzlich zuwiderhandelt<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0wenn ein Mitglied nach vorheriger Mahnung l\u00e4nger als ein Jahr mit der Bezahlung der Beitr\u00e4ge unbegr\u00fcndet im R\u00fcckstand bleibt.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0In allen F\u00e4llen erlischt mit dem Verlust der Mitgliedschaft jeglicher Anspruch gegen\u00fcber dem Verein. Etwa vorausbezahlte Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckverg\u00fctet.<\/p>\n<h1>4. Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h1>\n<h2>\u00a76<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Jedes Mitglied hat den festgesetzten j\u00e4hrlichen Beitrag zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (im l. Quartal) zu entrichten.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0Die Beitr\u00e4ge haben Verwendung f\u00fcr Zwecke der Arbeit im Interesse der Ziele des Vereins oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu finden.<\/p>\n<h1>5. Verwaltung<\/h1>\n<h2>\u00a77<\/h2>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0die Mitgliederversammlung (ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung)<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0der Vorstand<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0der erweiterte Vorstand<\/p>\n<h2>\u00a78<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0dem Vorsitzenden<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0dem Stellvertreter des Vorsitzenden<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0dem Kassef\u00fchrer<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0mindestens einem Beisitzer<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Die Mitglieder des Vorstandes d\u00fcrfen keiner politischen Partei angeh\u00f6ren. Tritt ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Amtszeit einer politischen Partei bei, so scheidet es automatisch aus dem Vorstand aus.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0Die Vereinsarbeit wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein je allein. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Stellvertreter des Vorsitzenden von seiner Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist oder ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.<\/p>\n<h2>\u00a79<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Bei Erfordernis k\u00f6nnen der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam entscheiden, dass eine erweiterte Vorstandssitzung durchgef\u00fchrt wird. Der einzuladende Personenkreis soll nach dem Inhalt der zu beratenden Probleme festgelegt werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Wird im Vorstand zur Arbeit der Fraktion \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e. V.&#8220; im Gemeinderat\u00a0<a href=\"http:\/\/bzw.in\/\">bzw. in<\/a>\u00a0den Ortschaftsr\u00e4ten beraten, so haben bei Entscheidungen im erweiterten Vorstand die amtsaus\u00fcbenden R\u00e4te Stimmrecht.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0Auf Beschluss des Vorstandes k\u00f6nnen auch Nichtmitglieder zu Fragen eingeladen werden, welche die Vereinsarbeit bef\u00f6rdern oder deren Wirksamkeit erh\u00f6ht. Die Vereinsziele bleiben dabei unumst\u00f6\u00dfliche Grundlage.<\/p>\n<h2>\u00a7 10<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Der Schriftf\u00fchrer f\u00fchrt das Protokoll.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00dcber jede Versammlung und jede Vorstandssitzung, insbesondere \u00fcber Beschlussfassungen, ist ein Protokoll zu schreiben und bei der n\u00e4chsten Versammlung bzw. Vorstandssitzung zu verlesen. Protokolle sind mit Abstimmung durch die Versammlung bzw. den Vorstand zu genehmigen.<\/p>\n<h2>\u00a711<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Der Kassef\u00fchrer verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen. Er hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragszahlungen get\u00e4tigt werden. \u00dcber die Einnahmen und Ausgaben m\u00fcssen Belege vorhanden sein, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu genehmigen und zu best\u00e4tigen sind.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Der Kassef\u00fchrer f\u00fchrt die Kassegesch\u00e4fte in eigener Verantwortung. Ausgaben von mehr als 200,00 DM bed\u00fcrfen vor deren T\u00e4tigung der Zustimmung des Vorstandes.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00dcber die Aufbewahrung von Finanzmitteln beschlie\u00dft der Vorstand.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0Allj\u00e4hrlich zur Mitgliederversammlung oder wenn es aus besonderen Gr\u00fcnden geboten erscheint, gibt der Kassef\u00fchrer einen Kassenbericht. Die Kasse ist vorher von zwei vom Vorstand beauftragten Mitglieder zu pr\u00fcfen. Bei Richtigkeit der Kassef\u00fchrung ist dem Kassef\u00fchrer Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<h2>\u00a7 12<\/h2>\n<p>Die Beisitzer unterst\u00fctzen die Arbeit der Vorstandsmitglieder nach Vorstandsbeschluss bzw. nach Auftrag des Vorsitzenden und sind als ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vorstandsmitglieder stimmberechtigt.<\/p>\n<h1>6. Versammlungen und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h1>\n<h2>\u00a713<\/h2>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Eine Mitgliederversammlung findet allj\u00e4hrlich zu Beginn des neuen Kalenderjahres im l. Quartal (ordentliche Versammlung) statt. Weitere Versammlungen werden vom Vorstand bei Erfordernis einberufen (au\u00dferordentliche Versammlung). Die Einladung zu Versammlungen muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich direkt an die Mitglieder ergehen. F\u00fcr den Fall, dass in der Gemeinde\/den Ortschaften ein Gemeindemitteilungsblatt erscheint, welches allen Haushalten zugestellt wird, gen\u00fcgt es, wenn dort eine Einladung zur Versammlung mindestens 8 Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe des Versammlungstages, des Versammlungsbeginns, der Tagesordnung und des Versammlungslokals erfolgt.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0Regelm\u00e4\u00dfige Punkte einer ordentlichen Mitgliederversammlung sind:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Gesch\u00e4ftsbericht des Vorsitzenden<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Kassenbericht<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Bericht der Kassepr\u00fcfer<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Diskussion und Anfragen zu a) bis d)<\/p>\n<p>f)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Entlastung des Kassef\u00fchrers Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>g)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0satzungsgem\u00e4\u00dfe Wahl des Vorstandes (im Regelfall alle 2 Jahre)<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf die Dauer von 2 Jahren. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes kann einzeln oder im Block, offen durch Handzeichen oder geheim durch Stimmzettel erfolgen. Die Versammlung entscheidet in offener Abstimmung mit Mehrheit \u00fcber die Verfahrensweise.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0Zur G\u00fcltigkeit von Beschl\u00fcssen in den Versammlungen ist die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Zur Enthebung des Vorstandes und zu Satzungs\u00e4nderungen ist die Zwei-Drittel-Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0Au\u00dferordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e.V.&#8220; erfordert (Entscheidung des Vorstandes) oder wenn mindestens der vierte Teil aller Mitglieder schriftlich die Einberufung unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt. Die Einladung hierzu erfolgt in gleicher Weise wie zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h1>7. Aufl\u00f6sung des Vereins \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e.V.&#8220;<\/h1>\n<h2>\u00a7 14<\/h2>\n<p>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e. V.&#8220; beschlie\u00dft ausschlie\u00dflich eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung. Bei der Abstimmung \u00fcber eine Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Vier-F\u00fcnftel-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<h2>\u00a715<\/h2>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins ist das Vereinsverm\u00f6gen nach Erf\u00fcllung aller privatrechtlichen Verbindlichkeiten einem sozialen Zweck zuzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG \u00a0 des Vereins \u00a0 \u201eFreie W\u00e4hler Auerswalde, Lichtenau und Ottendorf e. V.&#8220; \u00a0 1. 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